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   BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94   

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BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94 (https://dejure.org/1995,16245)
BSG, Entscheidung vom 09.08.1995 - 13 RK 47/94 (https://dejure.org/1995,16245)
BSG, Entscheidung vom 09. August 1995 - 13 RK 47/94 (https://dejure.org/1995,16245)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente - Bedeutung des bisherigen Berufs - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Eingliederung in Mehrstufenschema - Bohrwerksdreher als Facharbeiter - Mangel der Feststellungen - Schwierigkeit und Wertigkeit der Tätigkeit

 
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  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Zu den besonders hoch qualifizierten Facharbeitern zählen insbesondere Versicherte, die eine Tätigkeit ausgeübt haben, zu der sie sich zusätzlich zu einer abgeschlossenen, mehr als zweijährigen Ausbildung iS des § 25 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 mwN) durch eine längere planmäßige, spezielle Zusatzausbildung mit Prüfungsabschluß qualifiziert haben (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 37, 103, 144).

    Allerdings bewerten die Tarifvertragsparteien ebenso sachgerecht die einzelnen (allgemeinen) Tätigkeitsmerkmale, die sie für die Eingruppierung von Arbeitnehmern festlegen (BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Das sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG Versicherte mit Leitungsfunktionen, deren Berufstätigkeit wegen ihrer besonderen qualitativen, insbesondere geistigen und persönlichen Anforderungen die der (einfachen) Facharbeiter deutlich überragt; sie müssen Weisungsbefugnis gegenüber mehreren anderen Facharbeitern haben und dürfen selbst nicht Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis unterliegen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 44, 102, 145; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39).

    Dazu gehören Versicherte, die - unabhängig von einer Leitungsfunktion - wesentlich höherwertige Arbeiten als ihre zur Gruppe der (einfachen) Facharbeiter gehörenden Arbeitskollegen verrichten und diese nicht nur im Hinblick auf die Höhe der Entlohnung, die sich an der Einstufung in die Spitzengruppe der Lohnskala zeigt, sondern aufgrund besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen auch hinsichtlich der Wertigkeit ihrer Berufstätigkeit deutlich überragen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 70 mit eingehender Darstellung der Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG; Nrn 77, 102; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39).

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    In seinem Urteil vom 19. Januar 1979 (in SozR 2200 § 1246 Nr. 27) hat der 4. Senat des BSG dementsprechend eine Lohngruppe mit einer fast gleichlautenden Definition in einem anderen Tarifvertrag als Beispiel für diese Gruppe des Mehrstufenschemas genannt.
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Eine die Facharbeiterqualität übersteigende Wertigkeit des "bisherigen Berufs" des Klägers könnte sich zwar grundsätzlich auch aus den einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen und der Eingruppierung des Klägers durch den letzten Arbeitgeber ergeben (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38 mwN).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Der Anspruch des Klägers auf BU-Rente richtet sich noch nach § 1246 der Reichsversicherungsordnung (RVO), denn der Rentenantrag ist bereits im März 1989 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - [SGB VI]; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe, ein Angehöriger der höchsten Gruppe mit dem Leitbild des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters zB also auf Tätigkeiten der Gruppe mit dem Leitbild des Facharbeiters, verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Die abstrakte tarifvertragliche Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der dort genannten Arbeiten durch einen bestimmten Leitberuf des Mehrstufenschemas geprägt ist, läßt in der Regel den Schluß zu, daß die Tätigkeit auch diesem Leitberuf entsprechend zu qualifizieren ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe, ein Angehöriger der höchsten Gruppe mit dem Leitbild des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters zB also auf Tätigkeiten der Gruppe mit dem Leitbild des Facharbeiters, verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Zwar ist dieser Tarifvertrag nach Qualitätsstufen aufgebaut (vgl dazu BSGE 73, 159, 162 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37), die Lohngruppen sind aber im wesentlichen nur nach allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen bestimmt.
  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 16/81

    Betriebsstudienhauer; Bergbau; Besonders hoch qualifizierter Facharbeiter;

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
    Beispielhaft sind hier der Lokomotivführer, der einen Handwerksberuf erlernt sowie einen zusä Jahre dauernden Vorbereitungsdienst durchlaufen haben muß (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144), und der Betriebsstudienhauer im Bergbau zu nennen, der zusätzlich zur Facharbeiterausbildung als Hauer über eine langjährige Erfahrung in diesem Beruf, umfangreiche bergmännische Fachkenntnisse und eine Refa-Ausbildung von insgesamt 11 Wochen verfügen muß (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 103).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79

    Hilfspolier - Kolonnenführer - Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Besonders

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